Am 21.02.2019 beschloss die Ratsversammlung die RV-15/2019 sowie die RV-15/2019 1. Ergänzung weitgehend mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP und den Grünen. Es ging um die „förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hafen-OST“, Zustimmung zum Maßnahmenplan und zum Entwicklungskonzept, nachhaltige Entwicklungsperspektive für den Wirtschaftshafen“. Im weiteren Antrag folgen nun elf Punkte.
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Konsequenzen für den Wirtschaftshafen
Auf den Wirtschaftshafen bezogen wird die Situation wie folgt zusammengefasst:
Das Sanierungsgebiet soll entsprechend der Baunutzungsverordnung für urbanes Wohnen entwickelt werden. Nur für urbanes Wohnen werden der Stadt Flensburg Fördermittel in Höhe von 15,1 Millionen € aus Bund- und Landesmitteln gewährt. Da das Sanierungsgebiet jedoch den Wirtschaftshafen OST (Harniskai) mit einbezieht und urbanes Wohnen sich nicht mit einem Wirtschaftshafen verträgt, wurde beschlossen, dass der Wirtschaftshafen auf die Westseite zu den Stadtwerken umziehen muss (Punkt 10 des Antrags).
Zeitplan und Steuerungsgruppe
Weiterhin heißt es: Die Liegenschaft der Stadtwerke Flensburg GmbH ist so zu gestalten, dass ein nachhaltiger und wachsender Hafenumschlag ab dem 1.1.2023 auf dem Grundstück ermöglicht werden kann. Ziel muss es sein, den Hafenumschlag insgesamt zu fördern, dass nach den Jahren des Rückgangs ein Aufwuchs stattfinden kann.
Dazu ist eine Steuerungsgruppe, bestehend aus der Stadt Flensburg, der Stadtwerke Flensburg GmbH, der Flensburger Hafen GmbH sowie des Umschlagunternehmens Christian Jürgensen Brink und Wölffel einzurichten, die die Umzugsmodalitäten koordiniert. Eine entsprechende Berichterstattung erfolgt turnusmäßig im Ausschuss für Umweltplanung und Stadtentwicklung.
Unsere Einschätzung
Das Fatale an diesem Auftrag an die Findungskommission ist, dass lediglich der Umzug koordiniert werden soll, es besteht nicht der Auftrag einer Machbarkeitsstudie oder von Kostenvoranschlägen usw.
Fazit: Wir sind wieder in die Voruntersuchungen eingetreten. Der Auftrag ist in erster Linie an die Stadtwerke gegangen und inhaltlich ist der Auftrag ziemlich dürftig ausgefallen. Wir haben daher selbst recherchiert und herausgefunden, dass Stadtverwaltung und Sanierungsträger die Kosten der Hafenverlagerung sowie weitere Risiken deutlich unterschätzen. Die Kosten der Hafenverlagerung betragen nach unseren Recherchen etwa 45 Millionen mehr als vom Sanierungsträger angegeben. Denen stehen 15,1 Millionen € Fördermittel, die aus Bundes- und Landesmitteln stammen, entgegen. Mit anderen Worten: Die die nicht einkalkulierten Kosten betragen das 3-fache der Fördermittel. Unter welchem Realitätsverlust muss man leiden, um so eine Maßnahme zu befürworten?
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