Tricksen, täuschen und verschweigen – das falsche Spiel der Flensburger Stadtverwaltung

Auf der Seite Vorgeschichte können Sie die Aktivitäten nachlesen, der dem Beschluss der Flensburger Ratsversammlung zur Verlagerung des Wirtschaftshafens vorausgegangen sind. Während des gesamten Prozesses hat die Stadtverwaltung Politik und Öffentlichkeit nicht oder falsch informiert. Es wurden also Nebelkerzen gezündet. Dies machen wir an folgenden Punkten fest:

Desinformation zum urbanen Wohnen – keine rechtzeitige Einbindung der Öffentlichkeit

Der Sanierungsträger hat fast vier Jahre gebraucht, um ein äußerst dürftiges Ergebnis der Voruntersuchung vorzulegen. Als die Voruntersuchung in Auftrag gegeben wurde, gab es das urbane Wohnen noch nicht in dieser Form. Gleichwohl hat die Verwaltung entschieden, das urbane Wohnen als Grundlage für die Sanierung zu nutzen, um Fördermittel zu generieren. Weder die Politik noch die Öffentlichkeit wurden darüber informiert. Dieses bedeutet jedoch einen deutlichen Verstoß gegen den Auftrag, rechtzeitig die Öffentlichkeit mit einzubinden, geschweige denn die Politik, als Entscheidungsträger rechtzeitig hierüber zu informieren. So kann man sich kaum dem Gedanken widersetzen, dass hier bewusst mit Hinterlist vom Sanierungsträger gearbeitet wurde.

Erzeugen von Zeitdruck

Die Zeitspanne von knapp fünf Wochen reicht bei weitem nicht aus, um die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder die knapp 1.000 Seiten, die mit dem Ratsbeschluss verbunden waren, vernünftig durcharbeiten zu lassen. Dieses ist eine anmaßende Forderung des Sanierungsträgers, der mit diesem Verhalten unterbindet, dass eine vernünftige und ausreichende Information der Entscheidungsträger stattfindet. Und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Sanierungsträger damit sachlich-argumentative Diskussionen unterbunden hat.

Die Nebelkerzen des gutachterlichen Experten 

Herr Dr. Steffens, Geschäftsführer BDO Technik- und Umweltconsulting GmbH (Frankfurt/Main) versuchte sowohl während der Öffentlichkeitsveranstaltung am 16.01.2019 im Robbe & Berking Yachting Heritage Centre als auch in der gläsernen Akte nachzuweisen, dass der Wirtschaftshafen unwirtschaftlich sei. Dabei stellte er die durch den Wirtschaftshafen erzielten Erlöse den Verlusten aus dem Hafen gegenüber – jedoch den Verlusten des gesamten Hafens,also vom Ostseebad bis zur Hafenspitze und von dort bis Solitüde. Also ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen – Klicken Sie auf das Vorschaubild zur Vergrößerung.

Vergleich der Hafengebühren und Verlustübernahmen

 

 

 

 

Ebenso verfuhr Dr. Steffens bei dem Vergleich der Vor- und Nachteile des Wirtschaftshafens am Ostufer (Harniskai) mit dem am Westufer (Stadtwerkekai). Außerdem behauptete er, dass Geld genug vorhanden sei für die Umsetzung der Planungen, die im Zusammenhang mit der Sanierung des „neuen Stadtteils“ Hafen-Ost stehen.

Darüber hinaus sollte man Herrn Dr. Steffens unterstellen, dass er weiß, dass die Wirtschaftlichkeit einer Infrastruktureinrichtung wie ein Hafen nicht ausschließlich betriebswirtschaftlich berechnet werden darf. Vielmehr muss der volkswirtschaftliche Nutzen einschließlich des ökologischen Nutzens zu ermitteln versucht werden. Dies ist jedoch nicht geschehen – die angeblich hohen Verluste des Wirtschaftshafens sind für die Befürworter einer Verlegung natürlich Wasser auf ihren Mühlen.

Überdies hat Herr Dr. Steffens vor dem Finanzausschuss eine weitere Präsentation gezeigt, die uns vorliegt. In der gläsernen Akte der Stadt Flensburg ist diese nicht aufzufinden. Sieht so ein transparentes Verfahren aus?

Verharmlosung der Lärmbelastung

Der Sanierungsträger der Stadt Flensburg hat die zusätzliche Lärmbelastung in der Neustadt und in der Nordstadt, die durch die Verlagerung des Wirtschaftshafens entsteht, durch den TÜV Nord berechnen lassen.

Auf eine einfache Anfrage beim TÜV Nord erhielt der Leiter der Stadtsanierung, Herr Pahl, bei Zugrundelegung von 100.000 t Jahresumschlag, die per LKW mit je 25 t abgefahren werden, per Mail die Antwort, dass die Lärmbelastung um 0,2 dbA zunehmen würde.

Dieses Ergebnis ist weitaus geringer als die tatsächliche zusätzliche Lärmbelastung, denn

  • in der verkehrlichen Einschätzung zur Verlagerung des Wirtschaftshafens wird von 30 LKW pro Tag ausgegangen. Das entspricht einem  Jahresumschlag von etwa 100.000 Tonnen. Die Potentialanalysen sowohl der IHK Flensburg als auch von Dr. Stemmler, Bremenports, liegt über 400.000 t, was ca. 130 LKW pro Arbeitstag entspricht.
  • es handelt sich um einen reinen Durchschnittswert, der die Lärmbelastung auf 365 Tage und 24 Stunden/Tag verteilt. Tatsächlich wird der Hafen an etwa 210 Tagen im Jahr etwa 10 Stunden pro Tag angefahren. 

Sie sehen, die tatsächliche Lärmbelastung für die Bewohner von Neustadt und Nordstadt ist weitaus höher als von der Stadt angegeben. 

Irrtum oder arglistige Täuschung?

Auf diesem vermeintlich versehentlichen Irrtum mehrfach hingewiesen, ist keinerlei Korrektur erfolgt. Dies muss daher nun als bewusste arglistige Täuschung angesehen werden, zumal eine Korrektur in der gläsernen Akte nicht erfolgt ist!

Und letztlich geht es ja nicht nur um den Lärm, sondern auch um die Vibrationen und Erschütterungen mit zunehmender Rissbildung an der alten Bausubstanz der Apenrader Straße bzw. der Harrisleer Straße sowie die Umweltverschmutzung durch den zusätzlichen Schwerlastverkehr.

Naivität

Die in der verkehrlichen Einschätzung erwähnte vertragliche Einigung mit dem Betreiber des Wirtschaftshafens, den Schwerlastverkehr nur am Nachmittag zum Abtransport vorzusehen, ist völlig naiv und absurd. Sie zeigt, in welchen Erklärungsnöten der Sanierungsträger ist. Es ist doch weltfremd, Baustellen erst am Nachmittag mit dem für die Herstellung von Beton nötigen Kies zu beliefern!