Sie sind es aber nur dann, wenn sie den Inhalten einer Ratsvorlage zugestimmt haben. Die Kommunalaufsicht darf nicht eingreifen und zwar auch dann nicht, wenn gravierende Fehler festgestellt werden.
Warum ist das so? – Weil Flensburg eine kreisfreie Stadt ist und damit einen Sonderstatus hat.
Diese Tatsache haben wir in unserem Meinungsaustausch mit der Kommunalaufsicht in Kiel erfahren ….. und das ist dann also die gültige Rechtslage.
In diesem Zusammenhang ist aber auch klargeworden, dass die Ratsmitglieder – und nur sie – einen einmal getroffenen Ratsbeschluss aufheben und zur Neubearbeitung an die Verwaltung zurückzugeben können.
Warum haben sie das nicht getan als wir ihnen in fortlaufender Berichterstattung die von uns festgestellten Fehler und Auslassungen in Verbindung mit dem Sanierungskonzept Hafen-Ost vorgelegt haben?
Sie hätten doch nur die Verwaltung anweisen müssen nachzuweisen, dass die von uns präsentierten Feststellungen falsch sind? Das ist in keinem einzigen Punkt geschehen.
Auch hatten sie die Möglichkeit fach- und sachkompetenten Parteimitgliedern unsere Feststellungen zur Bewertung vorzulegen.
Geschehen ist das alles nicht, denn es gibt keine erkennbaren Korrekturen. Die Planungsgesellschaft der Stadt macht also unbeirrt weiter, weil die beschlussverantwortlichen Politiker ( CDU/SPD/Grüne/FDP) nicht eingreifen wollen !
Auf die von uns an die Kommunalaufsicht gestellte Frage nach den Einspruchsmöglichkeiten der Bürger wurde uns mitgeteilt, dass „……. wir Bürger eine Bürgerbefragung durchführen oder beim Oberverwaltungsgerichts einklagen können.“
Beide Optionen haben einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand, den wir als Bürgerinitiative leider nicht erbringen können.
Aber was wir in dieser Situation nur noch tun können ist, dass ………wir unsere Arbeit unverändert fortsetzen und die Bürger unserer Stadt über die Ergebnisse unserer Überprüfungen informieren.
Genau das werden wir tun !
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.
Der Vorstand