Liebe Einwohner*innen unserer schönen Stadt Flensburg!
Im November 2019 wurde uns anonym ein Ausdruck der Machbarkeitsstudie zur Umverlagerung des Wirtschaftshafens zugestellt. Wir halten es für unverantwortlich der Politik und der Öffentlichkeit diese vorzuenthalten. Daher haben wir den Ausdruck eingescannt, um sie Ihnen zugänglich zu machen.
Wie versprochen informieren wir Sie heute über eine wichtige Grundlage in Verbindung mit der nun schon bald fünf Jahre andauernden Sanierungsplanung des „Hafen Ost“, für die eigentlich nur zwei Jahre Planungszeit vorgesehen waren. Wir möchten Sie daran erinnern, dass drei Öffentlichkeitsveranstaltungen stattgefunden haben, mit der Voraussetzung, dass der Wirtschaftshafen auf der Ostseite verbleibt. Die gesetzlich vorgeschrieben Voruntersuchungen wurden am 16.01.2019 auf der letzten öffentlich Bürgerversammlung vorgestellt mit der gleichzeitigen Ankündigung, dass der Wirtschaftshafen gänzlich auf die Westseite umziehen muss. Nur fünf Wochen später erfolgte der Ratsbeschluss: Der Wirtschaftshafen muss vom Osthafen weg. Die Stadtwerke wurden beauftragt, eine Steuerungsgruppe zu bilden. Den Flensburger Bürgern wurde zugesagt, dass die Protokolle der Steuerungsgruppe in der „Gläsernen Akte“ veröffentlicht werden sollten. Außer dem Protokoll der ersten Sitzung wurde dieses Versprechen nicht eingelöst.
Das bisherige Arbeitsergebnis einer von der Stadt eingesetzten Steuerungsgruppe:
Die Mitglieder der o.g. Steuerungsgruppe hatten die Aufgabe, die Umsetzungsmöglichkeiten der vollständigen Verlegung des Wirtschaftshafens auf die Westseite zu untersuchen und die notwendigen Kosten zu ermitteln. Außerdem sollten die infrastrukturelle Hinterlandanbindung auf Umweltverträglichkeit im Sinne des Klimapakts und Emissionsbelastungen für die Bürger der Nordstadt untersucht werden.
Es wurde von der Steuerungsgruppe eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die seit Mitte September 2019 fertig gestellt ist, aber eine öffentliche Freigabe erfolgte bisher nicht. Dies erklärt die Oberbürgermeisterin damit, dass das Verkehrsgutachten zur infrastrukturellen Hinterlandanbindung noch nicht vorliegt. Des Weiteren erklärt die Oberbürgermeisterin Frau Simone Lange, dass das Thema Hafenverlagerung als eine eigene Maßnahme zu betrachten sei, die völlig unabhängig von der geplanten Sanierung des Hafengebietes Ost ist
Diese Erklärung der OB widerspricht eindeutig dem Ratsbeschluss vom 21.02.2019, TOP 11, Punkt 10.
Die Kosten für die Hafenverlagerung wurden von der Stadtverwaltung mit maximal 10,5 Mio. € angegeben, was viel zu niedrig ist. So entsteht zumindest der Eindruck, dass der Ratsbeschluss unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entstanden ist und somit ggf. auch juristisch anfechtbar sein könnte.
Aus der Machbarkeitsstudie geht nicht erkennbar hervor, dass eine Erhöhung der Kaikante auf 2,5 m geplant ist, was einen deutlichen Nachteil im Sinne des Hochwasserschutzes darstellt und auf der Ostseite am Harniskai vorhanden ist, denn mit Salzwasser kontaminierter Kies oder Splitt ist für die Betonherstellung unbrauchbar. Das Gleiche gilt für Kunstdünger, der absolut trocken gehalten werden muss. Hier besteht noch Klärungsbedarf und man kann davon ausgehen, dass bei einer Erhöhung der Kaikante und des Vorfeldes um 1 m die Kosten auf mindestens das Dreifache der Verwaltungsangabe von 10,5 Mio. € anwachsen werden.