Diese Frage beschäftigt uns, seit wir von Frau Eichmeier, der Leiterin der Rechtsabteilung im Flensburger Rathaus, erfahren haben, dass sie und Ihre Mitarbeiter*innen nur beratend für die Oberbürgermeisterin und ihr Führungsteam tätig sind.
Nachdem wir schon zuvor von der Kommunalaufsicht erfahren hatten, dass nicht sie, sondern die ehrenamtlichen Ratsmitglieder für die Kontrolle der Ratsbeschlüsse zuständig sind, haben wir den Eindruck, dass es für die Flensburger Stadtverwaltung keinerlei externe Kontrollinstanz gibt.
Wir haben vor Monaten an Frau Eichmeier die Frage gestellt, warum sie als Rechtsaufsicht nicht dafür gesorgt hat, dass das alte Pumpwerk, so wie per Ratsbeschluss festgelegt, in Erbpacht vergeben und nicht verkauft wurde. Die Antwort auf die von uns gestellte Frage lautete: „Ich gehe davon aus, dass ihre Frage rein rhetorischer Natur ist“.
Diese Aussage bewerten wir als eine Schutzbehauptung, weil Frau Eichmeier eine rechtliche Begründung, warum das Objekt verkauft und nicht verpachtet wurde, nicht abgeben wollte. Als oberste Vertreterin des Rechts wäre sie unseres Erachtens dazu verpflichtet.
In einem weiteren Schreiben haben wir Frau Eichmeier dann gefragt, welche Verwaltungsinstanz, wenn nicht die ihre, denn überhaupt für die Überprüfung von Ratsvorlagen auf ihre Rechtmäßigkeit zuständig sei.
Diese Frage stellten wir am 19. Juli 2022. Sie ist bis heute unbeantwortet geblieben!
Wir schließen daraus, dass es eine derartige Prüfinstanz – ein absolutes MUSS – in unserer Stadt nicht gibt oder sie nicht aktiv tätig sein darf.
Wir erwarten, dass Herr Dr. Geyer nach seinem Amtsantritt dafür sorgt, dass auch zu den Inhalten dieser Bürgerinformation klare Antworten gegeben werden, und zwar in öffentlicher Darstellung.
Mehr dazu lesen Sie im folgenden Newsletter, der in Kürze veröffentlicht wird.
Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.
Der Vorstand