Newsletter 38/2021: Ein Verkauf des „Alten Pumpwerks“ ist nicht zulässig!

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Liebe Ratsmitglieder, liebe Flensburgerinnen und Flensburger, 

das Alte Pumpwerk soll verkauft werden. Es ist eine Immobilie im Eigentum der Stadt, die im Sanierungsgebiet Hafen-Ost liegt, mit einer Grundfläche von 1.869 qm und 2 Gebäuden.

Für dieses Objekt gilt nach bestehender Beschlusslage (RV 20/2019 ) die Verpflichtung, dass es bundes- respektive landesweit ausgeschrieben werden muss. 

Diese Vorgabe ist nicht beachtet worden, denn die Planungsverantwortlichen der Stadt haben im April 2020 eine Beschlussvorlage eingereicht, in der dargestellt wird, dass die Firma Holt & Nicolaisen das Objekt (Gelände und Gebäude) gern kaufen möchte, zunächst aber die Nutzungsmöglichkeiten prüfen will. Deshalb ist mit dem erwähnten Unternehmen eine Anhandgabe bis 31.12.2021 vereinbart worden.

Das ist eine Exklusivvereinbarung die auch bedeutet, dass andere Interessenten sich erst wieder bewerben können, wenn H & N. von dem Kaufinteresse für das Objekt zurücktritt. 

Der geplante Verkauf und auch die Anhandgabe sind in unserer Wertung ein Verstoß gegen die existierende Beschlusslage. Darum erwarten wir, dass Sie, liebe Ratsmitglieder, sich einschalten und dafür sorgen, dass die Verkaufszusage zurückgezogen und das Objekt in dem vorgegebenen Rahmen, also auf Erbpachtbasis, neu ausgeschrieben wird. 

Wenn Sie sich dabei an die beschlossenen Konditionen:  7 % Zins + ein Vertragszeitraum von 75 Jahren halten und dann auch den neuen Bodengrundwert (der bestehende amtliche Bodengrundwert  beträgt 115 €/qm plus einen erwarteten Sanierungskostenanteil von ca. 300 €/qm also 415 €/ qm ) zugrunde legen, dann bedeutet das für einen Pächter  : 

                        jährliche Erbpachtmiete   =   54 294  €

                        Gesamtmiete in 75 Jahren   =   4,072 Mio €

Diese Rechnung wird jeder Interessent anstellen und ….. nicht bereit sein, einen Erbpachtvertrag abzuschließen. Das ist eine für jedermann verständliche Reaktion, denn ein Interessent, der ein Grundstück in 1A-Lage  ( wie das Alte Pumpwerk ) kaufen will und bereit ist, dafür 600 €/qm zu zahlen, müsste für das 

                        Grundstück Altes Pumpwerk  =  1,121 Mio €

bezahlen.

Dieses Beispiel ist ein Einzelfall, aber es zeigt deutlich, dass die Projektgrundlage Erbpacht sofort überprüft und bewertet werden muss. 

Wir haben das bereits getan und werden Ihnen, liebe Ratsmitglieder, unsere Ergebnisse und Bewertungen in Kürze zur Verfügung stellen.

Wir grüßen Sie

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Der Vorstand