Newsletter 62/2023: Ein beeindruckender Leserbrief

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Liebe Flensburgerinnen und Flensburger,

alle gewählten Mitglieder der neuen Ratsversammlung stehen vor großen Aufgaben und Belastungen.

Zu diesen gehört vorrangig auch :  

  • eine finanzierbare Neugestaltung unseres Hafen-Ost-Gebietes ….. mit Wirtschaftshafen

Alle Details dazu kennen Sie aus unserer Berichterstattung, die wir seit 2019 in unseren Bürgerinformationen öffentlich gemacht haben und die Ihnen, aber auch allen Verwaltungs- und Planungsverantwortlichen bestens bekannt sind.

Ein Bürger unserer Stadt hat sich – so wie wir es getan haben –  mit dem gescheiterten Sanierungs-Konzept Hafen-Ost beschäftigt und er hat seine Erkenntnisse und seine Meinung dargestellt in einem Leserbrief, der am 23.05.2023 im Flensburger Tageblatt   veröffentlicht worden ist.

Den Inhalt dieses Briefes ist eine beeindruckende, wirklichkeitsbezogene Zusammenfassung bestehender Fakten. Wir haben darum gebeten und die Genehmigung erhalten, ihn an Sie weiterzugeben.

Bitte lesen Sie :

FT vom 23.05.2023, Seite 27, Leserbrief

Hafen Ost muss erhalten bleiben


Zu: „Erneute Debatte um Wirtschaftshafen“ (Ausgabe vom 6. Mai)
Seit 25 Jahren begleite ich als BDS-Mitglied im Arbeitskreis Hafen-Wirtschaft-Verkehr die Entwicklung des Hafens Ost. Um sich ein Urteil bilden zu können, braucht es doch ein paar Informationen mehr, als diejenigen, die gerade im Umlauf sind.
Lagerbetriebe planen ihre Geschäfte langfristig, das heißt 20-25 Jahre. Sebastian Jürgens, Vorstandsvorsitzender vom Gesamtverband Schleswig-Holsteinischer Häfen (GvSH) sagte auf dem 6. Hafentag in Flensburg im Oktober 2018 dazu: „Langfristig geplante Logistikketten sind für eine gute Hafenwirtschaft unumgänglich und mit Sicherheit sind das keine fünf Jahre… Bei so einer kurzen Frist wird keiner investieren!“ Nun benutzt die Stadt den von ihr selbst herbeigeführten Rückgang des Hafenumschlags als Argument für die Betriebseinstellung des Hafens Ost.
Der Hafen Ost ist aus gutem Grunde Industriegebiet. Dort zulässige Emissionen vertragen sich nicht mit den für Wohnbebauung geltenden geringeren Emissionswerten.
Mit der Novellierung des Städte-Bau-Gesetzes eröffnete sich dann für die Stadt die Chance, Wohnungsbau-Fördermittel einzuwerben, soweit sie der Beseitigung städtebaulicher Missstände diente. Dass städtebauliche Missstände im Hafen Ost vorliegen, hat die Stadt dann einfach mal behauptet. Das sah das Oberverwaltungsgericht Schleswig anders. In einem Normenkontroll-Eilverfahren hat es dem Kläger bestätigt, dass dies bei seinem Grundstück nicht der Fall sei. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das sieht nicht gut aus für die Stadt.
Das Zügigkeitserfordernis einer Sanierungssatzung soll vermeidbaren Verzögerungen vorbeugen, die dadurch eintreten können, dass die Gemeinde die Sanierung ohne schlüssiges Konzept oder sonst unsachgemäß betreibt. Der shz berichtete am 17. Oktober 2018: „Buchholz appelliert: Wirtschaftshafen muss bleiben!“ Schon im Oktober 2018 konnte man also erkennen, dass das Land einer Aufhebung der Betriebspflicht für den Hafen Ost ablehnend gegenüber stand. Damit war eine positive Prognose der Machbarkeit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht zu erwarten. Wie bekannt, hatte die Stadt „vergessen“, beim Land den Antrag auf Aufhebung der Betriebspflicht für den Hafen Ost zu stellen.
Die Sanierungsmaßnahmen müssen sich innerhalb eines absehbaren Zeitraumes durchführen lassen. Das BBauG nennt einen Zeitrahmen von maximal 15 Jahren. Der Finanzierungsplan stand von Anfang an auf tönernen Füßen. Dies deutlich gemacht zu haben, ist das Verdienst der Bürgerinitiative „Hafen Ost“(*1). Nicht ausreichend angesetzte Finanzmittel sorgten zusätzlich dafür, dass die praktischen Anforderungen für den Umzug des Hafens Ost an das Westufer unrealistisch niedrig angesetzt wurden.
In der Beschlussvorlage vom Februar 2019 waren die Betriebsflächen von Jacob Cement und HaGe bereits komplett überplant. Es gab aber noch gar keine belastbaren Perspektiven, dass diese beiden Unternehmen ihren Standort aufzugeben bereit wäre. Ein sog. letter of intent fehlte. Dafür hätten außerdem entsprechende Entschädigungsleistungen vorgesehen werden müssen. Auch diese fehlten in der Finanzplanung.
Die Energiekrise zeigt, dass der Hafen Ost erhalten bleiben muss, damit künftige Entwicklungen, wie Anlieferung von Wasserstoff für die Stadtwerke möglich bleiben. Dies kann zunächst für mehrere Jahre nur parallel zur noch weiter benötigten Kohleverstromung geschehen. In Zukunft werden wir also beide Hafenanlagen, am Ost- und am Westufer, brauchen.
Die Klima-Krise führt dazu, dass der Landwirtschaft durch den Solarboom produktive Flächen entzogen werden. Damit steigt der Importdruck auf Grundnahrungsmittel wie Getreide, um die Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.
Mit der Energie- und Klimakrise wird der Wirtschaftshafen für die künftige Entwicklung Flensburgs weiter an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass das Land einer Aufhebung der Betriebspflicht des Hafens Ost zustimmen wird.
Die auf Grund der Corona- und Ukraine-Krise weltweit gestiegenen Kosten für Logistik und Rohstoffe machen eine Umsetzung der Sanierungssatzung im Rahmen der ursprünglichen Finanzplanung unmöglich. Eine Realisierung der ursprünglichen Planung in einem reduzierten Umfang ist auch rechtlich nicht zulässig. Denn der Satzungsbeschluss bezieht sich auf ein städtebauliches und infrastrukturelles Gesamtkonzept. In abgespeckter Form wäre es aber weder förderfähig gewesen noch wäre es so vom Flensburger Stadtrat beschlossen worden.
Die Versorgung mit großen Mengen von Gütern der Daseinsvorsorge lässt sich am besten mit einem eigenen Wirtschaftshafen, wie unserem Hafen Ost, bewerkstelligen. Wohnungen kann man auch auf der grünen Wiese bauen.
Fazit: Der Hafen Ost muss erhalten bleiben. Das Sanierungskonzept der Stadt Flensburg ist gescheitert. Die Satzung gehört aufgehoben, bevor das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dies entscheidet.
Jan Friedrich Lüth, Flensburg

*1 Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

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