Liebe Flensburgerinnen und Flensburger,
die bestehende Hafenplanung ist unserer Meinung nach wie ein Fortsetzungsroman mit immer neuen negativen Ereignissen.
In der letzten Ratssitzung am 25. Juni gab es auf der Tagesordnung zwei Beschlussvorlagen, die zunächst harmlos erschienen, aber bei näherer Betrachtung von gravierender Bedeutung sind.
Zum einen beinhaltet die Ratsvorlage RV 64/2020 in der 2. Ergänzung, dass ein Grundpfeiler des am 21.02.2019 beschlossenen Hafensanierungsprojektes nicht realisiert wird!
Dazu als Information:
In den Durchführungs- und Auftragsvorgaben für die Hafensanierung, der GLÄSERNEN AKTE, wird auf Seite 152 verbindlich festgelegt, dass ein städtebaulicher Wettbewerb stattfinden soll.
Aber diesen Wettbewerb wird es in Form eines öffentlichen Wettbewerbes nach unserem Verständnis nicht geben.! – WARUM?
Weil in der RV 64/2020 in der 2. Ergänzung festgelegt wurde, dass vor dem Wettbewerb ein Rahmenleitlinienplan mit den zukünftigen Investoren aufgestellt werden soll. Soll heißen, dass die zukünftigen Investoren die Eckpunkte und Basisdaten für den öffentlichen städtebaulichen Wettbewerb festlegen.
Damit wären bei einem dann folgenden städtebaulichen Wettbewerb alle hiesigen Investoren, die am Rahmenleitplan mitgewirkt haben, klar im Vorteil.
Warum die Hafenkoalition (CDU, SPD, Grüne, FDP) dieses unakzeptable Vorgehen einfach so hinnimmt, wissen wir nicht.
Aber wir akzeptieren diesen neuen Beschluss der RV 64/2020 nicht, weil er ohne konkrete Festlegungen ist und der Verwaltung/ Planung und zukünftigen hiesigen Investoren zukünftig einen unangemessenen Handlungsspielraum gibt.
Es hieß, dass „… man die Frösche nicht fragt, wie groß der Teich sein solle“.
Aber urteilen Sie bitte selbst:
Ein städtebaulicher Wettbewerb bedeutet:
- zu Beginn stellt die Stadtverwaltung einen Rahmenleitplan auf, der u. a. die Ideen des Workshops (Bürgerbeteiligung) beinhaltet, aber nicht die der zukünftigen Bieter.
- Durchführung eines internationalen Ideenwettbewerbes für den Gesamtbereich Hafen-Ost
- danach ggf. Wettbewerbe für Teilbereiche, Maritim – Gewerbe – Kultur – Bildung – Wohnen usw. unter Einbeziehung von einem Gestaltungsbeirat (Bürger + Politik)
- dann Vergabe an den einen vom Gestaltungsbeirat auserwählten Planer
- Planung und stufenweiser Baubeginn
In der 2. Ergänzung der RV 74/2020 steht zum städtebaulichen Rahmenleitplan im kooperativen Verfahren Zitat „… die Fortführung des Dialogs mit der Öffentlichkeit, Politik, Wirtschaft und lokalen Akteuren bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen.“
Das sollte und darf nicht bedeuten, dass hier zukünftige Investoren mit beteiligt werden.
Und es gibt auch eine erfreuliche Feststellung: Wir sind mit unseren Bewertungen und unserem Denken nicht allein.
Lesen Sie bitte den Redebeitrag, den Ratsherr Glenn Dierking für den SSW in der Ratsversammlung vorgetragen hat. Die Ratsvertreter dieser Partei haben u. a. die Ratsvorlage RV 64/2020 abgelehnt, wie mehrere kleine Fraktionen auch.
Freundliche Grüße
Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.
Der Vorstand