Newsletter 21/2020: Die städtische Planung arbeitet nicht sorgfältig

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Liebe Flensburgerinnen, liebe Flensburger,

Sie sollten, Sie müssen den Brief lesen, den Herr Dr. Eberlein an die Oberbürgermeisterin geschickt hat.

Er ist ein Spiegelbild unserer Feststellungen ……. die städtische Planung arbeitet nicht sorgfältig.

Und eine Mehrheit der Ratsmitglieder entscheidet nach Aktenlage und sie entscheiden f a l s c h  –  auch, weil sie als Ehrenamtliche gar nicht die Zeit haben, sich vor Ort selbst zu informieren.

Wir sind gespannt, was die Oberbürgermeisterin jetzt tut.  

Ob Sie sich entschuldigt, die Beschlussvorlage (in Abstimmung mit den Zustimmungsfraktionen) zurückzieht und eine Neubearbeitung veranlasst?  

Oder ob sie sich wieder vor den verantwortlichen Planungschef stellt und nichts unternimmt.

Wir werden berichten.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Simone Lange,

Ihre Worte klingeln mir noch in den Ohren: „Solche Gutachter müssten verboten werden!“ Erinnern Sie sich?

Es war in der Pause der denkwürdigen Ratsversammlung vom 25.6.20, Sie hatten mich gefragt, warum es denn relevant sei, ob die Idee zum Bau des Parkhauses und Hotels neben der Hauptpost von der Verwaltung ausgegangen ist, und ich hatte Ihnen gesagt, in diesem Fall habe es das gesamte Verfahren geprägt, dass sich die Stadt im Wort sieht und genau dieses Projekt durchsetzen will, und das präge dann auch die Gutachten. Denn Gutachter hoffen auf weitere Aufträge und schreiben deshalb gerne das, was ihr Auftraggeber hören will. Dazu äußerten Sie diesen Satz: „Solche Gutachter müssten verboten werden!“ „Genau!“, habe ich Ihnen gesagt, „und die beiden Gutachten, auf die Frau Takla-Zehrfeld sich in ihrer Erwiderung auf den Verschiebungsantrag der WiF-Fraktion bezog, sind ein extremes Beispiel!“

Heute haben wir den Beleg, dass BEIDE Gutachter sich die Quelle nicht einmal angesehen haben, sondern ohne Ortsbesichtigung ihre Stellungnahmen geschrieben haben. Was würden Sie zu einem Arzt sagen, der eine Bescheinigung ausstellt, ohne den Patienten gesehen zu haben? Ist ja in der Frage der Maskenpflicht geschehen und wurde als kriminell bezeichnet! Was bringt einen Gutachter dazu, derart seinen guten Ruf und seine Glaubwürdigkeit auf’s Spiel zu setzen? Heute haben wir den Beweis, dass das entdeckte Feuchtgebiet wirklich eine Quelle mit dem zugehörigen Versickerungsbereich darstellt, den Rest des vielfach durch ältere Bürger*innen bezeugten Baches, der hier entsprang und beim Bau der Hauptpost in Dränagerohren verschwand. Wie Sie wissen, hat die Obere Naturschutzbehörde – NACH Ortsbesichtigung! – die Quelle als gesetzlich geschütztes Biotop anerkannt und kartiert. Die beiden Gutachter sind ebenso desavouiert wie die Stadtverwaltung, die der Ratsversammlung eine irreführende Auskunft gab, und die Ratsversammlung selbst, die einen schon deshalb rechtswidrigen Bebauungsplan beschlossen hat.

Werden Sie die Ratsversammlung um Verzeihung bitten? Den Bebauungsplan außer Vollzug setzen, überarbeiten und neu zur Abstimmung stellen? Was haben Sie nun mit den beiden Gutachtern vor, die so übereifrig den Wünschen der Verwaltung nachgekommen sind?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Helmreich Eberlein

PS: Beunruhigend finde ich die Äußerung des Stadtsprechers Clemens Teschendorf, der heute in Flensborg Avis damit zitiert wird, dass die Verwaltung mit Hilfe dieser windigen Stellungnahmen versuchen will, die Erkenntnisse des LLUR anzugreifen. Etwas mehr Einsicht wäre da doch angebracht!

 

Freundliche Grüße 

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Der Vorstand