Newsletter 34/2021: Ein Dauerthema – Todesurteil für den Wirtschaftshafen?

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Liebe Flensburgerinnen und Flensburger,

in unserer Bürgerinfo Nr. 19 haben wir Sie bereits ausführlich informiert und wir dachten, das langt. Tut es aber offensichtlich nicht, denn die Rückfragen reißen nicht ab. Darum haben wir uns entschlossen in einer ergänzenden Darstellung auf dieses Thema noch einmal einzugehen.

Sie erinnern, in der Ratsvorlage 15 / 2019 wurde dargestellt:

„ ….der Hafenumzug ist so zu gestalten, dass ein nachhaltiger und wachsender Hafenumschlag ab dem 01.01.2023 möglich ist.“

Die Verlagerung des Wirtschaftshafens ist also ein verbindlicher Bestandteil des Hafen-Sanierungskonzeptes.

Als wir 2019 nach Durchsicht des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans feststellen mussten, dass die Kosten für den Hafenumzug nicht erfasst sind, haben wir sofort nachgefragt. Uns wurde mitgeteilt, dass ein Expertenteam beauftragt ist, die entstehenden Kosten genau zu ermitteln. 

Darüber haben wir uns gewundert, weil eine Planung eigentlich immer erst zur Beschlussfassung vorgelegt werden darf, wenn alle entstehenden Kosten konkret ermittelt worden sind.

Aber weil es keine einschränkenden Hinweise gab, sind wir davon ausgegangen, dass erforderliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. 

Wir haben damals entschieden, dass wir den Vorgang zunächst zurückstellen, aber unter Beobachtung halten. 

Als dann die Mitglieder des Stadtentwicklungs-, Umwelt-, und Planungsausschusses (SUPA) im April 2020 die Mitteilungsvorlage 20 / 2020 erhielten, in der die Kosten und die Termine für den Hafenumzug auf die Westseite erfasst waren:

Schritt 1

Ein Teil der vorhandenen Stadtwerke-/Hafenfläche wird statisch ertüchtigt, und um eine Lagerhalle für Düngemittel ergänzt (Zeitrahmen: ab sofort bis 2022, Kosten ca. 6,1 Mio. € ) 

Schritt 2

Einen weiteren Teil der heutigen Fläche statisch ertüchtigen und um eine Lagerhalle für Kies vergrößern (Zeitrahmen:  ab 2022 bis 2023, Kosten: ca. 3,9 Mio. € ) 

Schritt 3

Anschließend die Kaikante verlängern und die gleichzeitige Entladung von zwei Schiffen ermöglichen (Zeitrahmen:  2023 – 2025, Kosten:  ca. 15 Mio. € ) 

waren wir überzeugt, dass diese Ausrichtung sich an einem Konzept orientiert, das von dem Expertenteam, zu dem auch ein Vertreter der Hafenwirtschaft gehört, erarbeitet worden ist.

Es gab in dieser Vorlage nicht den kleinsten Hinweis darauf, dass die Stadt die Finanzmittel für die hier gezeigten Kosten nicht zur Verfügung stellen kann. 

Nur zwei Monate später dann die Überraschung in Form der Ratsvorlage 74 / 2020 mit der Aussage  : 

„…für eine erste Ausbaustufe werden 2,5 Mio. € bereitgestellt.“

Dazu gab es dann die ergänzende Aussage, dass die Hafenwirtschaft doch erst einmal unter Beweis stellen müsste, ob ein Wachstum des Hafenumschlags überhaupt möglich ist. 

Wir betrachten diese Erwartung als das Todesurteil für unseren Wirtschaftshafen, dessen Ursache ist, dass die Stadt eine bestehende, vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt.

Ist so etwas überhaupt zulässig? 

Wir erwarten, dass das Innenministerium unter Wertung der hier beschriebenen Fakten überprüft, ob die bisher gegebenen/erteilten Fördermittelzusagen korrigiert oder zurückgezogen werden müssen.

Sobald wir mehr dazu wissen, werden Sie von uns hören.

Mit freundlichen Grüßen 

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Der Vorstand