Newsletter 19/2020: Unser Wirtschaftshafen – das Minimodell ist ein Todesurteil

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Eine Grundregel unserer Gesellschaft ist: „Was man verspricht, muss/sollte man halten!“

Diese Grundregel gilt anscheinend nicht für eine Gruppe von Ratsmitgliedern der CDU, SPD, Grüne und FDP.

Das möchten wir Ihnen hier gerne unter Beweis stellen.

In dem Planungskonzept für das Sanierungsgebiet Hafen (RV 15 / 2019) gibt es folgende, verbindliche Festlegung:

Es soll ein nachhaltiger und wachsender Hafenumschlag auf dem Grundstück (Stadtwerke) ermöglicht werden.Ziel muss es sein, den Hafenumschlag insgesamt zu fördern, sodass nach den Jahren des Rückganges ein Aufwuchs stattfinden kann.

In dieser Vorlage zugeordneten Arbeits- und Finanzierungsunterlagen (Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB = s.g. Gläserne Akte) wird dargestellt, dass die Gesamtkosten für die Durchführung der Sanierung der Hafen-Ostseite voraussichtlich bei ca. 70 Mio. € liegen werden.

Wir haben die zu erwarteten ca. Gesamtkosten in der „gläsernen Akte“ überprüft und festgestellt, dass die Kosten der Verlagerung des Wirtschaftshafens auf die Westseite in den geschätzten ca. 70 Mio. € dort nicht abgebildet worden sind.

In einer unserer Arbeitsgruppen der BI Flensburger Hafen e. V. haben wir dann die Kosten ermittelt bzw. grob geschätzt, die zu einer Verlagerung des Wirtschaftshafens mindestens benötigt werden. Unsere Grobkostenschätzung lag bei ca. 30 Mio. €. Somit hätten sich die Gesamtkosten der Hafensanierung Ost inkl. Wirtschaftshafenverlagerung zu den o. g. 70 Mio. € um 30 Mio. €, auf insgesamt 100 Mio. € erhöht.

Dieses Ergebnis unserer Arbeitsgruppe haben wir im Juni 2019 der Öffentlichkeit präsentiert und parallel auch der Stadtverwaltung und den Ratsfraktionen vorgelegt.

Es gab keinen Widerspruch, sondern nur den Hinweis, dass die Bedarfe der Wirtschaft durch eine gemeinsame Findungskommission erarbeitet werden sollte. Auf Basis dessen würde dann eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die die zukünftigen zu erwartenden Kosten ermittelt.

Nur dies hätte ja vor der Entscheidung der RV 15/2019 vorliegen müssen!!!

Ca. fünf Monate später lag das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Stadtverwaltung vor, die vorerst den Ratsfraktionen und der Öffentlichkeit vorenthalten wurde. Die Stadtverwaltung stand somit vor dem Problem, dass die mit der RV 15/2019 im Februar 2019 verabschiedete Sanierungsplanung unvollständig war.

Somit ist die Entscheidungsvoraussetzung zur RV 15/2019 nicht mehr gegeben und man hätte die Entscheidung neu bewerten müssen, um ggf. eine weitere zukünftige Hochverschuldung der Stadt Flensburg zu verhindern.

Das wäre ein vernünftiges Vorgehen gewesen, ohne „Gesichtsverlust“ der Ratsfraktionen, die dafür gestimmt haben.

Stattdessen entschied man sich am 25.06.2020 mit der RV 74/2020 zu der Lösung den Umzug des Wirtschaftshafens mit nur 2,5 Mio.€ zu finanzieren, völlig entgegengesetzt zu den Ergebnissen der beauftragten Machbarkeitsstudie, die eine Investitionssumme als kleine erste Variante von mind. 9 Mio.€ und dann als Endvariante von ca. 21 Mio.€ aufweist.

Das ist ein zu erwartender Todesstoß für die Hafenwirtschaft. Bei der 2,5 Mio. € Entscheidung werden die Bedarfe der Wirtschaft, welche in der Findungskommission gemeinsam definiert wurden, nur zu einem geringen, nicht akzeptablen Teil berücksichtigt. Dies wird vermutlich die Folge haben, dass der Wirtschaftshafen für die Wirtschaft kalkulatorisch unrentabel und zukünftig vermutlich kein Hafenumschlag mehr stattfinden wird.

Dann besitzt Flensburg keinen „Hafen“ mehr.

Unglaublich zu glauben, dass entgegengesetzt der Machbarkeitsstudie, eine Umverlagerung des Wirtschaftshafens anstatt mit ca. 30 Mio. €, es auch mit 2,5 Mio. € Investition zu schaffen ist.

Hierzu benötigt man keinen wirtschaftlichen und baulichen Sachverstand, um das erkennen zu können.

Die kommende Investition in Höhe von 2,5 Mio. € sind jetzt schon eine Fehlinvestition. Entweder man investiert gemäß Machbarkeitsstudie die Kosten, oder man entscheidet sich für die Abschaffung des Wirtschaftshafens. So aber ist dies nur eine Alibientscheidung, die auch noch der Stadt Flensburg viel unnützes Geld kostet.

Somit untermauern wir unseren Standpunkt, den Wirtschaftshafen auf der Ostseite verbleiben zu lassen und die Ostseite mit Wirtschaftshafen zu sanieren. Weitere Wohneinheiten können auch an anderer Stelle im Stadtgebiet wesentlich kostengünstiger realisiert werden.

Wer nun glaubt, dass zu der 2,5 Mio.€-Entscheidung die hierfür zu erwartenden Leistungen im Detail dargestellt werden, der irrt sich.

In der Ratssitzung am 25.06.2020 wurde von einigen Ratsmitgliedern unangenehme Wahrheiten angesprochen, auf die der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sich nicht für die vergangene Entscheidung der RV 15/2019 im Namen seiner Partei entschuldigt, sondern verteidigte die 2,5 Mio.€ Entscheidung mit den bedenklichen Aussagen, dass „….man die Frösche nicht fragt, wie groß der Teich sein solle“, damit ist die Wirtschaft des Hafens gemeint und wenn die Politik mit in der Findungskommission beteiligt worden wäre, es bessere Beurteilungskriterien und Investitionsergebnisse gegeben hätte.

Hier stellt sich uns die Frage, warum wir von den Ratsfraktionen, die der Verlegung des Wirtschaftshafens zugestimmt haben, bis heute noch keine Stellungnahme zu den von uns aufgezeigten Planungsfehlern erhalten haben.

Vermutlich weil man dann zugeben müsste, dass unsere Darstellungen vom Juni 2019 sich als wahr herausgestellt haben.

Wir empfehlen Ihnen, die Rede von Ratsherr Glenn Dierking (SSW) zu lesen. Glenn Dierking ist ein erfahrener Bausachverständiger, der sich seit Jahrzehnten im Planungsausschuss für die Belange der Stadt Flensburg einsetzt. Die Rede können Sie hier einsehen.

Sie werden erkenntnisreiche Feststellungen machen.

 

Freundliche Grüße

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Der Vorstand