Newsletter 48/2022: Ein Brief an alle Ratsmitglieder, die dem Verkauf des Alten Pumpwerks zugestimmt haben.

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Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir haben diesen Vorgang nicht zu den Akten gelegt – im Gegenteil, denn wir werden auch von Bürgern immer wieder angesprochen, warum der Käufer einen Erbpachtvertrag nicht akzeptieren konnte oder wollte?     

Wir vermuten, dass der überzogene Erbpachtzinssatz (7 %) bewusst gewählt wurde, um die hohen Sanierungskosten, die wir in unserer Bürgerinformation 38 dargestellt haben, zu decken. 

Aber bevor wir das so weitergeben, möchten wir von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Entscheidung in Kenntnis dieser Sachlage getroffen haben.  

Ergänzend dazu gibt es aber noch außerordentliche wichtige Themenbereiche, zu denen wir konkrete Aussagen von Ihnen erwarten: 

a) Der Käufer darf nach unseren Informationen auf dem erworbenen Gelände einen Neubau mit 980 qm Nutzfläche (Gewerbe, Gastronomie, Wohnen ) errichten 

und 

er darf die in den oberen Geschossen des gekauften Gebäudes befindlichen 

Wohnungen sanieren und modernisieren.  (Zu der dort vorhandenen Wohnfläche fehlt die Information, …. Warum?  – Ein Fehler)! 

Wenn wir in einer Modellrechnung mal davon ausgehen, dass die vermietbare Gesamtfläche bei 1.400 qm liegt, (die wirkliche Zahl bitten wir uns mitzuteilen), 

dann hat der Käufer bei einer Miete von 10,-€/ qm 

  • eine Jahresmieteinnahme von 168.000 € 
  • eine 10 Jahres-Mieteinnahme von 1,68 Mio. € 

Ist Ihnen das so vorgelegt worden oder haben Sie es vor Ihrer Entscheidung auch so errechnet ? 

b) Gibt es mit dem Käufer einen Sondervertrag, in dem festgelegt ist, dass und in welcher Höhe er sich an den entstehenden Sanierungskosten beteiligt?     

Das Objekt liegt lt. Ratsbeschluss im Sanierungsgebiet und alle Erbpachtnehmer müssen Sanierungskosten übernehmen. 

c) Ist Ihnen klar, dass andere Erbpachtinteressenten erfahren werden, zu welchen Konditionen die Pumpwerkgebäude mit Gelände verkauft worden sind? 

Wir sagen voraus, dieser Personenkreis wird es erfahren und Gleichbehandlung einfordern. 

Sehen Sie diese Gefahr nicht? 

d) In der Liste der Einnahmen für das Objekt Hafen-Ost ist notiert, dass die Stadt für die Sanierung der eigenen Bodenflächen 23 Mio. € zu zahlen hat, die über Erbpachtvermietungen zurückfließen. 

Haben Sie ein Planungskonzept erhalten, in dem dargestellt wird, wie diese Summe errechnet worden ist und wann die Zahlungen eintreffen sollen? 

In der Gläsernen Akte fehlt dazu eine detaillierte Darstellung. 

Wir hoffen und erwarten, dass wir zu den hier dargestellten Themenbereichen recht bald von Ihnen klare = vollständige Informationen erhalten und grüßen Sie    

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Der Vorstand