Newsletter 7/2020: Die Ölmühle wird zur Goldgrube – aber für wen?

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Als Torsten Koch als Eigentümer der Firma Bauplan Nord (BPN) die Ölmühle übernahm, musste er sich verpflichten, in den bestehenden und nutzungsgebundenen Pachtvertrag einzusteigen. Dies hat er auch gegenüber der Stadt zugesichert und eigens ein Unternehmen gegründet, mit dem Ziel, Büros zu bauen und organisches Öl zu produzieren und zu vertreiben (Handelsregistereintrag vom 18.09.2019, Nr. HRB 2809 FL, Restaurierung und Vermietung von neu entstandenen Geschäfts- und Büroflächen, Betrieb einer Ölmühle + Handel mit pflanzlichen Rohstoffen) 

Bei der Vorstellung der Baupläne, fand sich darin kein einziger Hinweis auf eine Ölmühle, denn die gesamte Fläche wurde als Bürofläche verplant und unmittelbar danach lesen wir in einem Dokument der Stadt (AF-49/2019):

Der Erbbaurechtsvertrag regelt, dass das Erbbaugrundstück n u r für den Betrieb eines Silos genutzt werden darf.

Was kann das bedeuten? Wie ist es möglich, dass Herr Koch kein Öl produzieren muss? Gab es vielleicht vorab eine Sonderabsprache? Wir wissen es nicht! 

Die bestehende Rechtslage bewerten wir so: 

  • Wenn ein Investor einen Betrieb mit einem bestehenden Erbpachtvertrag übernimmt, dann muss er ihn rechtskonform nutzen oder sich von der Stadt die Freigabe holen, dieses Gebäude in anderer Weise nutzen zu dürfen.
  • Ein Interessent hätte also vorab fragen müssen und hätte vermutlich eine Absage bekommen. Die Stadt hätte mit dem Hinweis auf eine bestehende Heimfall – Regelung das Gebäude selbst übernehmen und mit einer neuen Nutzungszulassung z. B. den Bau von Wohnungen (wenn Büros möglich sind, dann sind es auch Wohnungen) deutschlandweit ausschreiben können. Die dann zu erwartende Einnahme wäre sicher deutlich höher ausgefallen. Allerdings hätte man dann vielleicht einem externen Bieter den Zuschlag geben müssen.

Warum das nicht geschah, muss gefragt werden. Wir wissen es nicht.

Und ergänzend dazu: 

  • Die Ölmühle liegt im Sanierungsgebiet und zahlt heute eine sehr niedrige Pacht für eine Erbpachtfläche von 1280 m2.
  • Die Ölmühle ist im Gegensatz zu allen umliegenden Gebäuden ein denkmalgeschütztes Objekt und damit von der Zahlung des Sanierungsmehrwertes ausgenommen.
  • In Verbindung mit den Büros werden viele Parkplätze (in unserer klimaorientierten Stadt!!) benötigt. Die hat die Firma BPN aber nicht! Braucht sie auch nicht, denn diesem Investor bietet die Stadt selbstverständlich Parkplätze neben der Europawiese zur Miete an (RV-85/2019). Ob das Vorgehen bei der geplanten Wohnbebauung auch so großzügig gehandhabt wird?

Die Höhe der Mietkosten wird an keiner Stelle erwähnt.

 

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e. V.

Der Vorstand