Newsletter 12/2020: Abfindungszahlungen – am Beispiel der HaGe-Silos

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Um die Flächen im Bereich Hafen – Ost bebauen zu können, war schon frühzeitig von Abfindungszahlungen an die umzusiedelnden Betriebe die Rede. Millionen Euro müssen dafür aufgewendet werden und es gibt nur wenige Begünstigte. 

Es begann am 29.08.2014: Die Grünen veranstalteten ein öffentliches Treffen auf dem Dampfer “Forelle“ auf dem eine mögliche Nutzung der HaGe – Silos dargestellt und diskutiert werden sollte.

Diese Silos werden seit 2012 nicht mehr produktiv genutzt. Der erbbaube-rechtigte Mieter, die HaGe (mit ihrem Hauptgesellschafter DLG, eine Genossenschaft im Besitz dänischer Bauern), hatte die Produktion eingestellt und schon 2013 damit begonnen die Produktionsanlagen abzubauen.

Der bestehende Erbbaurechtsvertrag war jedoch erst im April 2007 bis zum 31.12.2034 verlängert worden.

Mitglieder der IG-Ostufer haben an dem oben erwähnten Treffen teilgenommen, weil sie wussten, dass ein Flensburger Investor dort sein Konzept vorstellen würde. Dieser erklärte dann auch, dass er bereit sei, der DLG für eine sofortige Aufhebung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages eine Abfindungssumme von 4 – 5 Mio. € zu zahlen – allerdings unter der Bedingung, dass er dann auf einem bestimmten Hafen – Ost Geländeabschnitt Wohnungsbauten errichten dürfe.

Ein Sturm der Empörung brach los … das Konzept wurde stillschweigend und für immer erledigt. So das dachten wir, aber leider hatten wir uns getäuscht. Denn als die Stadtplaner im Januar 2019 ihr Konzept für die Hafenneugestaltung vorstellten, enthielt es eine Abfindungszahlung von 4 – 5 Mio. €, von der Stadt zu zahlen für eine vorzeitige Aufhebung des bestehenden HaGe-Erbbaurechtsvertrages.

In der Erwartung, dass die Verwaltungsspitze und die Ratsmitglieder reagieren würden, haben wir daraufhin auf einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2019 darauf hingewiesen, dass wir keinen Anlass für eine Abfindungszahlung sehen.  

Die Begründung findet sich in § 1 des erwähnten Mietvertrages: Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem Erbbaugrundstück ein Betriebsgebäude (Futtermittelwerk mit Siloraum und Maschinentrakt) zu unterhalten.

Weil das Unternehmen aber seit 2012 nicht mehr produziert, erfüllt es die eingegangene Verpflichtung nicht mehr und die Stadt war schon damals berechtigt, den Heimfall (eine sofortige, entschädigungsfreie Vertragsauflösung) anzuordnen, meinen wir. Notfalls mit juristischen Mitteln und der Einschaltung einer auf Vertragsrecht spezialisierten, externen Fachsozietät, denn zum Thema Heimfall gibt es in § 9 des Mietvertrages klare Vereinbarungen.

Warum ist das nicht geschehen?

Wir hoffen, dass der Abfindungsbetrag noch nicht ausgezahlt wurde und unser Appell zu einer sofortigen, juristischen Überprüfung Gehör findet.

Unsere hochverschuldete Stadt braucht jeden Cent für die Bereiche Schulen, Kitas und Straßen und ist zu einer Reaktion im Sinne unserer Darlegung verpflichtet. 

Das meinen wir und sind gespannt auf Ihre Bewertung.

 

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e. V.

Der Vorstand