Newsletter 55/2022: Brief an die Ratsmitglieder

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Sehr geehrte Ratsmitglieder,

die Finanzgrundlagen für den neuen Rahmenplan Hafen-Ost (Ausgaben und Einnahmen) kennen wir noch nicht. Sie sind uns Bürgern nicht – so wie es 2019 selbstverständlich war – in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt worden. 

Darum können wir bisher keine Bewertungen abgeben.

Das würden wir aber gern tun und dabei in einer ersten Phase vor allem auf die Schwerpunkte : Erbpachteinnahmen sowie die von den Eigentümern ihrer im Sanierungsbereich liegenden Grundstücke zu zahlenden Beträge  ( Bodenwertsteigerungen ) konzentrieren.

Dieser Einnahmebereich war – Sie werden das erinnern – in der ursprünglichen Planung mit 45 Mio. € die Hauptposition der dargestellten Eigenmittel. 

Wichtige Informationen dazu haben wir in der folgenden Darstellung für Sie zusammengefasst :

Die Hafen-Ost-Sanierung +  die zweifelhaften 45 Millionen Euro 

Sie erinnern, dass wir Ihnen unter diesem Titel in unserer 29. Bürgerinfo im Februar 2021 eine Darstellung aller bei uns zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Fakten gegeben haben.

Inzwischen haben wir zusätzliche Erkenntnisse und deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, Ihnen diese mitzuteilen. 

Der oben genannte Betrag, die 45 Mio. €, werden in der Finanzierungsplanung als verfügbare Einnahme dargestellt, die nicht von der Stadt (über zusätzliche Verschuldung ) vorfinanziert werden muss.

Wir wussten zu dem oben genannten Datum schon, dass die Stadt für ihre Grundstücke 23 Mio. € übernehmen muss und 22 Mio. € allen Eigentümern deren Grundstücke im Sanierungsbereich in Rechnung gestellt werden.  

Diese zwei Zahlen waren eine nette Grobdarstellung, mit der wir aber nicht zufrieden sein konnten.

Wir wollten mehr wissen und erfahren, nach welchen Wertvorgaben diese zwei Millionenbeträge errechnet worden sind und diese Unterlagen dann auswerten. 

Also haben wir entsprechende Darstellungen sofort angefordert.

Es hat lange gedauert, bis wir eine Antwort erhalten haben. Aber heute wissen wir, dass es detaillierte Planungslisten überhaupt nicht gibt, die 23 und die 22 Mio. € sind nur grobe Schätzungen! 

Für den Sanierungszeitraum gilt zwar, dass alle für die Sanierung eintreffenden Lieferantenrechnungen beider Bereiche zunächst einmal aus vorhandenen Landesfonds bezahlt werden dürfen ( ….. wenn die Landesregierung jeweils zustimmt ). 

Das hat dann zwar den kurzfristigen Vorteil, dass die Stadt nicht mit Zwischenfinanzierung in Vorlage treten muss.

Aber es ist auch verpflichtend vorgeschrieben, dass die Stadt ihre 23 Mio. € nach Abschluss der 15-jährigen Sanierung komplett an die Landeskasse zurückzuzahlen hat.

Und die Frage ist also …..kann sie das? Hat sie inzwischen entsprechende Erbpachtzahlungen von den Mietern der Erbpachtgrundstücke in dieser Höhe erhalten?

Uns ist klar, das hat es sich nicht und zwar auch deshalb, weil die in der Planung festgelegte 7 % Erbpacht aus dem Bereich der Utopie stammt. Wir haben das in unserer 47. Bürgerinfo im Oktober 2022 bereits umfassend dargestellt.  

Und was dann?

Muss dann die Stadt doch einen zusätzlichen Bankkredit aufnehmen und sich weiter verschulden oder wird sie in dieser Zwangslage versuchen, von den Ratsmitglieder die Freigabe für einen Verkauf der stadteigenen Grundstücke (das Tafelsilber aller Bürger) zu erhalten  ….. so wie im Fall des Alten Pumpwerkes bereits geschehen

Das eine wie das andere ist unzulässig und darf nicht geschehen!

Und wie verhält es sich mit den 22 Mio. €, die von den privaten Grundstückseigentümern an die Stadtkasse zu zahlen sind? 

Auch für diese gilt, dass die laufenden Ausgaben während des Sanierungszeitraumes aus Landesfonds “entliehen“ werden können. Aber auch hier ist vorgeschrieben, dass die 22 Mio. € nach 15 plus 4 Jahren von den Grundstückseigentümern komplett an die Stadt und von dort an die Landesfonds zurückgezahlt werden müssen!

Für beide Bereiche gibt es aber noch ein ganz anderes, viel schwerwiegenderes Problem. Die 45 Mio. € beziehen sich auf die Anfang 2019 festgelegte Projekt-Gesamtinvestition in Höhe von 70 Mio. €. Ein Wert, der wegen der Inflation und den stark gestiegenen Material- und Baukosten lange seine Gültigkeit verloren hat. Wir haben geschätzt, dass die Objekt-Gesamtsumme bei 135 Mio. € liegen dürfte. Das haben wir in unserer 46. Bürgerinfo im September 2022 auch so dargestellt ( …. ohne je eine Antwort zu erhalten). 

Aber wenn es so ist, dann würde statt der 45 Mio. € der Beitrag für Erbpachteinnahmen und Bodenwertsteigerungen auf über 80 Mio. € steigen.

Ein utopischer, ein unerreichbarer Wert. 

Das gesamte Projekt hätte unter diesen Gesichtspunkten schon lange überarbeitet und dem Rat zur Neuentscheidung vorgelegt werden müssen ( …..  wie sind die zukunftsbezogenen Konsequenzen und können wir uns das überhaupt leisten?)

Aber was geschieht? Die Verwaltungsspitze schreibt unter dem Stichwort  Rahmenplanung Hafen-Ost eine neue Beschlussvorlage und legt diese dem Rat zur Entscheidung vor ohne Gesamtkosten- und Finanzierungsdarstellung ! 

Und die Mitglieder der bekannten Hafenkoalition stimmen zu und geben damit einer zukunftsbezogen Finanzierungs- und Verschuldungslast freien Raum.

Wo leben wir eigentlich?

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Der Vorstand